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Sprach-Integrationskurse

Sprechen Sie Deutsch? / Do you speak German? / Говорите ли Вы по-немецки? / Almanca konuşuyor musunuz?

Die deutsche Sprache brauchen Sie im alltäglichen Leben genauso wie bei der Arbeit. Ohne die deutsche Sprache ist es fast unmöglich, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu erhalten. Die Integration in das Leben hier in Deutschland ist ebenfalls nur möglich, wenn Sie sich auf Deutsch verständigen können. Wir führen deshalb zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrations-Sprachkurse durch.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können folgende Personen an einem Integrationskurs teilnehmen:

  • Ausländer mit Aufenthaltstitel
  • Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund
  • EU-Bürger
  • Spätaussiedler

Inhalt und Ablauf

Unsere Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Die allgemeinen Integrationskurse dauern 645 Stunden.

Der Sprachkurs

Der Sprachkurs besteht aus einem Basissprachkurs und einem Aufbausprachkurs. Er dauert insgesamt 600 Stunden.

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem täglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Wohnen
  • Arbeit und Beruf
  • Betreuung und Kindererziehung
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Medien und Mediennutzung.

Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen und zu telefonieren. Im Verlauf des Sprachkurses nehmen Sie an Zwischentests teil. Damit bereiten Sie sich auf die Abschlussprüfung am Ende des Integrationskurses vor.

Der Orientierungskurs

Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 45 Stunden.

Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:

  • deutsche Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • politische Zusamenhänge 
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.

Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest ab.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Vor Beginn des Integrationskurses wird ein Einstufungstest durchgeführt. Das Ergebnis hilft zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.

Wenn Sie regelmäßig am Unterricht teilgenommen, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können Sie einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden stellen. Sie können dann auch noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie im ersten Test mindestens das Sprachniveau A2 erreicht haben.

Abschlussprüfung

Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie erfolgreich am Abschlusstest teilnehmen. Er besteht aus einer Sprachprüfung und dem Test zum Orientierungskurs.

Zertifikat Integrationskurs

Wenn Sie die Sprachprüfung auf der Stufe B1 und den Test zum Orientierungskurs bestehen, haben Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen und erhalten das "Zertifikat Integrationskurs".

Skalierte Sprachprüfung: Deutsch-Test für Zuwanderer

Um das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten, müssen Sie zunächst in der Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) das Gesamtergebnis B1 nachweisen.

Der Orientierungskurstest enthält z. B. Fragen zum politischen System Deutschlands, der religiösen Vielfalt und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.  

Fördermöglichkeiten

Eine Kursstunde wird vom Bundesamt Für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit 2,35 Euro je Teilnehmer vergütet. Die Teilnehmer beteiligen sich mit 1,00 Euro pro Unterrichtsstunde, das Bundesamt übernimmt die restlichen 1,35 Euro.

Bei einem Stundenumfang von 645 Unterrichtseinheiten entsteht für den Teilnehmer ein Eigenbetrag in Höhe von 645,00 Euro für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Die einmalige Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos.

Arbeitslosengeld II- sowie Sozialhilfeempfänger können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Auch wenn die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt, kann ein Antrag auf Kostenbefreiung beim Bundesamt gestellt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie bei ordnungsgemäßer Teilnahme die Fahrtkosten erstattet.

Beim Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich.

Kursdaten

Hier gelangen Sie zu unseren Kursdaten!



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